Allgemeine Geschäftsbedingungen





Ticketkauf und Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Krumm und Schief e.V. und dem Käufer wird durch die Aushändigung der Eintrittskarte an den Käufer geschlossen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Käufer automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters. Durch den Erwerb der Eintrittskarte bestätigt der Käufer zudem, dass die Karte ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ticket übertragbar ist, gilt jedes Ticket nur für eine Person.
Beim Erwerb einer Eintrittskarte in einer autorisierten Vorverkaufsstelle kommt der Veranstaltungsvertrag ebenfalls durch die Übergabe der Eintrittskarte zustande. Der Käufer hat dabei die Möglichkeit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erneut in der Vorverkaufsstelle einzusehen.


Barrierefreiheit und besondere Anforderungen
Das Festivalgelände des Wicked Waste Festivals befindet sich in einer naturbelassenen Umgebung und ist häufig uneben, was bedeutet, dass es nicht vollständig barrierefrei ist. Sollte ein Besucher spezielle Anforderungen an die Barrierefreiheit haben, wird empfohlen, sich vor dem Ticketkauf an das Team des Krumm und Schief e.V. zu wenden, um entsprechende Vorkehrungen zu treffen.


Weiterverkauf und Weiterverkaufsvorbehalt
Der Weiterverkauf einer erworbenen Eintrittskarte oder eines Gästelistentickets an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Krumm und Schief e.V. gestattet. Beim Weiterverkauf geht der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten in den Veranstaltungsvertrag ein. Eine Ausnahme besteht für den Weiterverkauf von Eintrittskarten an Freunde oder Bekannte mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuchs.


Vertragsstrafe bei unzulässigem Weiterverkauf
Eine Vertragsstrafe wird verhängt, wenn der Ticketerwerber nach dem Kauf das Ticket in unzulässiger Weise einem Dritten weiterveräußert.


Festivalgelände, Anreise und Zutritt
Das Festival findet auf dem Veranstaltungsgelände in Colditz, 04680 Möseln statt. Der Einlass zum Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte. Der Krumm und Schief e.V. behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verweigern. In einem solchen Fall hat der Festivalbesucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem speziellen Festivalbändchen gestattet, das gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte an den Bändchentauschstationen ausgehändigt wird. Das Festivalbändchen darf nicht weitergegeben werden. Eine Manipulation oder Weitergabe führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Rückerstattung des Kartenwerts bei vorzeitigem Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
Bei Einlass behält sich der Krumm und Schief e.V. das Recht vor, Sicherheitskontrollen einschließlich eines sogenannten Bodychecks durchzuführen. Sollten bei diesen Kontrollen Gefahren für die Veranstaltung oder andere Besucher festgestellt werden, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zutritt zu bestimmten Bereichen des Festivalgeländes aus Sicherheitsgründen zu beschränken.


Absage und Rückvergütungsanspruch
Im Falle einer Absage der Veranstaltung vor Beginn besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Wetterbedingungen verantworten kann. Sollte aufgrund von Witterungsbedingungen eine Gefahr für die Gesundheit der Besucher bestehen, wird die Veranstaltung abgebrochen. In einem solchen Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.


Verbotene Gegenstände und Sicherheitsmaßnahmen
Es ist untersagt, Gegenstände wie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Sägen, Äxte oder vergleichbare Werkzeuge, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzuführen.
Texte, Bilder oder Materialien mit diskriminierendem, menschenverachtendem oder das Persönlichkeitsrecht verletzendem Inhalt werden nicht toleriert.
Vor Betreten des Veranstaltungsgeländes sind sämtliche sperrige und gefährliche Gegenstände abzugeben. Hierzu zählen auch Glasflaschen, insbesondere aufgrund der Verletzungsgefahr durch Scherben.
Der Ordnungsdienst ist berechtigt, vor Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibesvisitation vorzunehmen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher mit dieser Maßnahme einverstanden.
Der Ordnungsdienst ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren.


Bild- und Tonaufzeichnungen
Die Mitnahme von Foto- und Videokameras sowie sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern, die untersagte Geräte mitführen, den Eintritt zu verweigern oder diese Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen. Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt, es sei denn, sie dienen rein privaten Zwecken. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.
Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Krumm und Schief e.V. oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Bild- und Tonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.


Haftung und Haftungsbeschränkung
Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In einem solchen Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Krumm und Schief e.V. nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Krumm und Schief e.V. aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. Der Haftungsausschluss gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Ausnahmen bestehen bei Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Krumm und Schief e.V. oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei anfänglicher Unmöglichkeit, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.
Der Krumm und Schief e.V. haftet nicht für Schäden, die aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen herrühren. Der Haftungsausschluss gilt auch für verloren gegangene oder gestohlene Sachen. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.


Schädlicher Lärmpegel und sonstige Gesundheitsschäden
Besucher werden darauf hingewiesen, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen können. Der Veranstalter trifft Maßnahmen, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu verhindern, dennoch wird empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Zudem kann die Nutzung von Pyro-, Licht-, oder Strobotechnik oder sonstigen Spezialeffekten eine gesteigerte Reizbelastung darstellen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Krumm und Schief e.V. oder seiner Erfüllungsgehilfen für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn der Krumm und Schief e.V. oder ihre Erfüllungsgehilfen handeln grob fahrlässig oder mit Vorsatz.


Parken
Sofern Besucher das Recht erhalten, ihre Fahrzeuge auf dem Festivalgelände oder dem Campingplatz zu parken, geschieht dies auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.


Änderungsvorbehalt
Der Krumm und Schief e.V. behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen oder abzusagen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist. Dies kann insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsbedenken erfolgen. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, der Krumm und Schief e.V. kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Krumm und Schief e.V. und dem Festivalbesucher findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Ist der Festivalbesucher Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Veranstaltungsvertrag der Sitz des Krumm und Schief e.V.

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